· Nachricht · Sterbegeld
Beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld ist steuerpflichtig
| Die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegelds aus der nordrhein-westfälischen beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, ist steuerpflichtig. Es ist nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG. Denn es handelt sich nicht um Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit bewilligt werden. Dies hat der BFH entschieden und damit dem FG Berlin-Brandenburg widersprochen ( BFH, Urteil vom 19.04.2021, Az. VI R 8/19, Abruf-Nr. 224146 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 4 | ID 47606490