Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Geldwäschegesetz

    Wie müssen sich Versicherungs- und Finanzan-lagevermittler im FIU-Meldeportal registrieren?

    von Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH und Tetiana Yurkiv, BA, Köln

    | Viele Versicherungsvermittler gemäß § 59 VVG sind „Verpflichtete“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Geldwäschegesetz (GwG). Zum 01.01.2024 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Jeder Verpflichtete hat sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Zur richtigen Registrierung erreichte VVP nun eine Frage eines Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlers. |

     

    Frage: Wenn ich sowohl Versicherungsvermittler mit eigener Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO als auch Finanzanlagevermittler mit Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO bin, als was muss ich mich registrieren? Reicht eine Registrierung? Im Meldeportal muss ich auswählen, wie ich mich registriere. Was nun?

     

    Antwort: Die vorherrschende Berufsausübung steht im Vordergrund. Die Registrierung ist nur mit einer Qualifikation sinnvoll.