· Fachbeitrag · Geldwäschegesetz
Wie müssen sich Versicherungs- und Finanzan-lagevermittler im FIU-Meldeportal registrieren?
von Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH und Tetiana Yurkiv, BA, Köln
| Viele Versicherungsvermittler gemäß § 59 VVG sind „Verpflichtete“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Geldwäschegesetz (GwG). Zum 01.01.2024 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Jeder Verpflichtete hat sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Zur richtigen Registrierung erreichte VVP nun eine Frage eines Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlers. |
Frage: Wenn ich sowohl Versicherungsvermittler mit eigener Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO als auch Finanzanlagevermittler mit Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO bin, als was muss ich mich registrieren? Reicht eine Registrierung? Im Meldeportal muss ich auswählen, wie ich mich registriere. Was nun?
Antwort: Die vorherrschende Berufsausübung steht im Vordergrund. Die Registrierung ist nur mit einer Qualifikation sinnvoll.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig