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  • 22.07.2024 · Nachricht · Krankenversicherung/Honorarberatung

    Tarifwechsel-Beratung in der Krankenversicherung ist keine unerlaubte Rechtsdienstleistung des Versicherungsmaklers

    | Die Überprüfung der PKV-Tarife im Rahmen eines Tarifwechsels gemäß § 204 VVG ist einem Versicherungsmakler auch in rechtlicher Hinsicht erlaubt, weil sie dem Inhalt und Umfang nach als Nebenleistung zur Hauptleistung des Versicherungsmaklers erfolgt. Diese Überprüfung gehört zum Berufsbild des Versicherungsmaklers und ist daher nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig, so der BGH. |