· Fachbeitrag · Kündigung
Kündigung des Versicherungsvertrags: VU muss ungültige Kündigung unverzüglich zurückweisen
| Kündigt ein Versicherungsnehmer oder der von ihm beauftragte Makler den Versicherungsvertrag, kann es passieren, dass der Versicherer die Kündigung als unwirksam zurückweist. Oft passiert das aber nicht sofort; es vergehen vielmehr mehrere Tage oder sogar Wochen. Erfahren Sie nachfolgend, in welchen Fällen eine Zurückweisung nicht mehr rechtens ist. |
Kündigung des Versicherungsvertrags
Die Kündigung des Versicherungsvertrags ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Sie wird gegenüber dem Versicherer in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Einer Zustimmung oder Eingangsbestätigung des Versicherers bedarf es nicht.
Der Versicherungsnehmer oder der von ihm beauftragte Makler muss beweisen können, dass dem Versicherer die Kündigung zugegangen ist. Der Beweis gelingt in der Regel durch Versendung der Kündigung
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