· Fachbeitrag · Maklerrecht
Ist ein Firmenstempel für die Versicherungsmaklertätigkeit erforderlich?
| Versicherungsmakler verlangen von Versicherern regelmäßig Auskünfte zu Versicherungsverträgen ihrer Kunden. Meist läuft das glatt. Doch ab und an bauen Versicherer Hürden für den Makler auf. Das ist Gegenstand einer Leserfrage. |
Frage: Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, dass der Geschäftsführer einer GmbH bei einem Versicherer eine Auskunft zu dem Versicherungsvertrag eines seiner Kunden nur schriftlich mit Stempel der Firma einholen darf? Das zumindest behauptet ein Versicherer mir gegenüber. Und wie sieht das diesbezüglich generell für meine Maklertätigkeiten für die Kunden aus? Muss ich mir einen Firmenstempel zulegen?
Antwort: Sie sind als Geschäftsführer einer GmbH nicht gesetzlich verpflichtet, einen Firmenstempel im Geschäftsverkehr zu verwenden. Gleichwohl kann der Firmenstempel in bestimmten Situationen relevant sein.
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