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  • 25.10.2021 · Nachricht · Maklerrecht

    Versicherer darf Maklervollmacht nicht als zu alt zurückweisen

    | Eigentlich ist die Sache klar: Eine Maklervollmacht gilt unbefristet und verfällt nicht, solange sie der Maklerkunde nicht widerruft. Dennoch gibt es nach wie vor einige Versicherer, die eine Maklervollmacht als zu alt zurückweisen. VVP liefert Ihnen das rechtliche Rüstzeug und sagt Ihnen, wie Sie hier in der Praxis vorgehen.  |