· Fachbeitrag · Maklerrecht/Beratungsprotokoll
Ist bei Übernahme eines Versicherungsvertrags eine Beratung und Dokumentation erforderlich?
| Die Vermittlung eines Versicherungsvertrags ist meist mit einer vorhergehenden Beratung, eines infolgedessen erteilten Rats und einer sich daran anschließenden Dokumentation verbunden. Wie ist es aber diesbezüglich bei einer Vertragsübernahme, wenn der Vermittler einen bestehenden, also nicht selbst vermittelten Vertrag auf Wunsch des Kunden/VN lediglich in „seinen Bestand“ übertragen bekommt? Hierzu erreichte VVP die Frage eines Versicherungsmaklers. |
Frage: Kunden von mir sind leider vom aktuellen Hochwasser betroffen. Sie haben eine Wohngebäudeversicherung, allerdings ohne Elementarversicherung. Ich habe den Vertrag damals vom Versicherer X so übernommen, in dem von Anfang an keine Elementarversicherung mit eingeschlossen war. Nun meine Frage: Brauche ich auch bei einer Vertragsübernahme ein Beratungsprotokoll?
Antwort: Ein Beratungsprotokoll muss ‒ sofern der Kunde hierauf nicht verzichtet ‒ im Regelfall im Anschluss an eine Beratung bzw. die Erteilung eines Rats erstellt werden. Das Gleiche gilt bei einer Vertragsübernahme, wenn die Situation, in der sich der Kunde befindet, Anlass für eine Beratung gibt.
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