· Fachbeitrag · Maklervertrag
Ex-Kunde kann Schriftwechsel herausverlangen ‒ Makler kann Aufwendungsersatz verlangen
| Ehemalige Kunden von Versicherungsmaklern verlangen immer wieder den Schriftwechsel und die Schadenkorrespondenz mit dem Versicherer heraus. Da stellen sich folgende Fragen: Müssen Sie als Makler dem nachkommen? Wenn ja, können Sie sich Ihren Aufwand für die Herausgabe des Schriftwechsels vergüten lassen? VVP beantwortet diese Fragen. |
Frage: Einer unserer Ex-Kunden verlangt von unserem Maklerunternehmen die Schadenkorrespondenz heraus. Müssen wir dem Kundenwunsch entsprechen, obwohl uns der Kunde per 30.06.2022 den Maklerauftrag entzogen hat? Wenn ja, können wir eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen?
Antwort: Sie müssen den Schriftwechsel herausgeben, können aber im Gegenzug Ersatz für dadurch entstandene Aufwendungen verlangen.
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