12.08.2021 · Nachricht · Maklervollmacht
Ist Versicherungsvertrag für Kunden mit Zusatz „i. V.“zu versehen?
| Ein Makler fragt: Wenn ich als Makler einen Vertrag für einen Kunden abschließe, umdecke oder korrespondiere, muss ich dann das Kürzel „i. V.“ verwenden, weil ich ja „in Vollmacht“ für den Kunden handle? |
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