· Fachbeitrag · Maklerwechsel
Kunde wechselt Makler ‒ Was wird aus Maklervertrag und Courtage des Ursprungsmaklers?
| Es ist an der Tagesordnung, dass ein Kunde zu einem anderen Makler wechselt, ohne den Maklervertrag mit dem Ursprungsmakler gekündigt zu haben. Der Ursprungsmakler steht dann vor der Frage, wie er sich in der Situation richtig verhält und was aus seinen Courtageansprüchen wird. Dazu hat VVP folgende Anfrage erreicht. |
Frage: Ein Kunde hat einem anderen Makler seine Versicherungen per Maklervertrag übertragen, ohne meinen Maklervertrag zu kündigen. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Soll ich den Maklervertrag gegenüber dem Kunden kündigen? Fällt mein Anspruch auf Courtage weg?
Antwort: Aus haftungsrechtlichen Gründen sollten Sie den Maklervertrag kündigen. Was aus Ihrer Bestandscourtage wird, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern ergibt sich aus Ihrer jeweiligen Courtageregelung mit dem Versicherer.
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