· Fachbeitrag · Run-off
So wirkt sich der Run-off eines Versicherers auf Versicherungsmakler und ihre Kunden aus
| Immer wieder beendet ein Versicherungsunternehmen (VU) seine Geschäftstätigkeit in einer oder mehreren Sparten ganz oder teilweise, weil es schwierig geworden ist, die Mittel für Garantieversprechen und attraktive Überschüsse zu erwirtschaften. Das VU verwaltet dann den Versicherungsbestand entweder selbst (interner Run-off) oder überträgt ihn komplett oder zum Teil auf ein anderes VU bzw. eine Investorengruppe (externer Run-off). Lesen Sie, ob und ggf. welche Auswirkungen ein Run-off für Versicherungsmakler und die von Ihnen betreuten Kunden/Versicherungsnehmer (VN) hat. |
Gesamtrechtsnachfolge für VN
Wird nur ein (Teil-)Versicherungsbestand von einem auf ein anderes VU übertragen, bekommt der VN einen neuen Vertragspartner. Anders ist es, wenn das gesamte VU an ein anderes VU verkauft wird; hier bleibt der Vertragspartner des VN trotz Eigentümerwechsels gleich, wenn das verkaufte VU als solches bestehen bleibt. Das veräußerte VU kann auch mit dem übernehmenden VU fusionieren. In all diesen Fällen wird der Versicherungsbestand im Wege der partiellen Universalsukzession bzw. Gesamtrechtsnachfolge übertragen.
Die übernehmenden Run-Off-Gesellschaften unterliegen auch nach der genehmigungsbedürftigen Bestandsübertragung bzw. dem genehmigungsbedürftigen Eigentümerwechsel durch die BaFin dem deutschen Versicherungsaufsichtsrecht. Die VN werden lediglich darüber informiert, sie müssen die Übertragung ihrer Versicherungsverträge selbst nicht genehmigen bzw. ihr nicht zustimmen (§ 415 BGB findet keine Anwendung). Letztlich ändert sich für sie versicherungsvertraglich nichts; ihre Belange bleiben vollständig gewahrt (§ 13 VAG). Daher haben sie bei einem Run-off auch kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das übernehmende VU muss sich an die vereinbarten Rechte und Pflichten halten. So muss es etwa die versprochenen Garantien zahlen und die VN an den Überschüssen beteiligen.
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