· Fachbeitrag · Untervermittler
Wechsel des Untervermittlers zu anderem Makler: Kann er „seine“ Kunden übertragen?
| Plant ein Untervermittler eines Maklers, der nach außen ebenso als Makler auftritt, den Wechsel zu einem anderen Maklerunternehmen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob er den von ihm vermittelten Bestand auf das neue Maklerunternehmen übertragen kann. Dazu haben VVP Fragen erreicht. |
Frage: Ich habe meine Vertriebsvereinbarung mit einem Versicherungsmakler (meinem Auftraggeber) zum 30.06.2023 gekündigt. Im Rahmen der schriftlichen Vertriebsvereinbarung bin ich für den Makler selbstständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB. Ich möchte die bestehenden Versicherungsverträge jetzt auf einen anderen Versicherungsmakler übertragen. Es ist schriftlich mit dem Altmakler geregelt, dass er mir gegenüber eine Erklärung abgibt, in der er gegenüber den Produktgebern für alle vom Vermittler an den „Altmakler“ vermittelten Verträge einer Vertragsübertragung auf den Bestand des Vermittlers mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere dem Anspruch auf Courtage und Provision, zustimmt.
- 1. Kann ich jetzt die Kündigung des Maklervertrags, die vom Kunden unterschrieben wurde, an den Altmakler faxen (wegen Beweispflicht Faxbestätigung) oder darf ich das nicht? Was muss man bei der Beweispflicht beachten? Ich möchte, dass der Kunde wenig bis gar keinen Aufwand damit hat.
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