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  • 28.03.2022 · IWW-Abrufnummer 228328

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 15.03.2022 – IV C 5 – S 2334/19/10007 :007


    Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug; Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG


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