· Fachbeitrag · Betriebsschließungsversicherung
Versicherungsschutz in der Corona-Pandemie ‒ zwei Urteile des BGH sorgen für Klarheit
von Rechtsanwalt René Simonides, Dipl.-Jur. (Univ.), Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München
| In vielen Fällen war bislang umstritten, wie seitens der Versicherer in ihren AVB der Betriebsschließungsversicherung unter der Überschrift „Meldepflichtige Krankheiten“ verwendete Verweise auf das Infektionsschutzgesetz und Auflistungen von bestimmten Krankheiten und Erregern (ohne ausdrückliche Nennung des Corona-Virus) zu behandeln sind. Der BGH hat in zwei Fällen nun für Klarheit gesorgt ‒ einmal zugunsten und einmal zu Lasten der Versicherungsnehmer (VN). VVP macht Sie damit vertraut. |
Abschließende Aufzählung unter Verweis auf §§ 6 und 7 IfSG
In seiner ersten Entscheidung lag dem BGH folgende Formulierung in den AVB vor: „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger:
- Krankheiten: ...
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig