09.07.2024 · Nachricht · Cyberversicherung
Bei Vertragsschluss über vertragsrelevante Risiken arglistig getäuscht: Cyberversicherer kann Vertrag anfechten
| Ein Cyberversicherer kann den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss über vertragsrelevante Risiken wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Dies hat das LG Kiel klargestellt. |
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