Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.07.2024 · Nachricht · Cyberversicherung

    Bei Vertragsschluss über vertragsrelevante Risiken arglistig getäuscht: Cyberversicherer kann Vertrag anfechten

    | Ein Cyberversicherer kann den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss über vertragsrelevante Risiken wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Dies hat das LG Kiel klargestellt. |