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  • 31.07.2024 · Fachbeitrag · Datenschutz/Kfz-Haftpflichtversicherung

    OLG Oldenburg: Versicherer muss Detektiv- bericht nach geheimer Observation offenlegen

    | Beauftragt ein Versicherer im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchsstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen. So lässt sich ein Urteil zusammenfassen, das das OLG Oldenburg entschieden hat. |