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  • · Fachbeitrag · Gebäudeversicherung/Haftung

    BGH: Ausschluss von Schwammschäden nach Leitungswasseraustritt kann unwirksam sein

    von Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg

    | Der Ausschluss von Schäden durch Schwamm ist in nahezu allen Gebäudeversicherungen zu finden. Umso wichtiger ist daher ein aktueller Beschluss des BGH zur Wirksamkeit dieser marktüblichen Ausschlussklausel. Der folgende Beitrag fasst die Entscheidung zusammen und erläutert das Haftungsszenario für Makler. |

    Streit um Schwamm-Ausschlussklausel vor dem BGH

    Die Versicherungsnehmerin macht Ansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung geltend, nachdem ein Leitungswasserschaden in ihrem Holzständerbauhaus zu einem Befall mit weißem Porenschwamm führte. Unter der Überschrift „Leitungswasser“ enthalten die VGB in Ziff. 3. 4 folgende Regelung:

     

    • Ziff. 3. 4 VGB
    • a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch […] Schwamm […].