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  • · Nachricht · Kfz-Haftpflicht

    Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts: Vermittlungsausschuss erzielt Einigung bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern

    | Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 21.02.2024 im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nun entfallen. Noch ist das Gesetz nicht in trockenen Tüchern. Bundestag und Bundesrat müssen über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses abstimmen. |

     

    Hintergrund | Mit dem Gesetz will der Bundestag eine Richtlinie der EU zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umsetzen. Der Bundestagsbeschluss sieht unter anderem vor, dass ab dem 01.01.2025 auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Bisher sind diese Fahrzeuge davon befreit. An dieser Regelung kam im Bundesratsverfahren und während der Plenardebatte Kritik auf. Danach wird die Einbeziehung dieser Fahrzeugtypen in die Versicherungspflicht als nicht erforderlich angesehen, da ihr Gebrauch der normalen Haftpflichtversicherung unterfällt und mögliche Schäden durch diese ausreichend abgesichert seien.

     

    Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge beizubehalten. Als nächstes stimmt der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab. Bestätigt anschließend auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.03.2024 den Vorschlag, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten.

    Quelle: ID 49922631