16.11.2023 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung
Vorschaden im Kaufvertrag angegeben, aber gegenüber Versicherer verneint: OLG Bremen bejaht arglistige Täuschung
| Hat ein VN im Zuge der Meldung eines Diebstahlschadens den ihm beim Kauf vom Verkäufer offenbarten reparierten schweren Unfallschaden gegenüber dem Teilkaskoversicherer verneint, liegt darin eine arglistige Täuschung. Dies stellt den Versicherer nach seinem Bedingungswerk leistungsfrei, das inhaltlich insoweit mit § 28 VVG korrespondiert. Auf die Vorschadenproblematik als solche kommt es folglich nicht mehr an (OLG Bremen, Hinweisbeschluss vom 19.04.2023, Az. 3 U 41/22, Abruf-Nr. 237303 ). |
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