07.05.2021 · Nachricht · Kfz-Versicherung
BGH: Restwert bei Kasko nur lokal, wenn VN nicht verkauft
| Wenn es beim Kaskoschaden auf eine Abrechnung „Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ hinausläuft, der Versicherungsnehmer aber in Eigenregie repariert und das Fahrzeug behält, darf auch beim Kaskoschaden nur ein lokal ermittelter Restwert in Abzug gebracht werden. Dies entschied der für das Kaskoversicherungsrecht zuständige IV. Senat des BGH. |
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