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  • 03.02.2021 · Nachricht · Kfz-Versicherung

    Ein untypischer Standgeldfall: Verkehrssicher oder nicht?

    | Drei Tage nach dem Unfall fährt der Geschädigte sein Fahrzeug, das trotz Totalschadens noch fahrfähig, aber nicht mehr verkehrssicher war, zur Werkstatt, weil dort der Schadengutachter hinkommt. Dort lässt er es stehen, bis drei Tage später das Gutachten vorliegt. Am Tag danach verkauft er das Fahrzeug zum darin notierten Restwert. Für die vier Tage berechnet die Werkstatt Standkosten. Das AG Coburg spricht sie dem Geschädigten zur Erstattung zu. |