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  • · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

    Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht ‒ Antworten auf zwei Fragen aus der Praxis

    von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg

    | In der Ausgabe 10/2021 hat VVP Schadensfälle aufgezeigt, wann die Kfz-Haftpflicht und wann die Privathaftpflicht eintritt bzw. wann aufgrund der „Benzinklausel“ Ansprüche aus der Privathaftpflicht ausgeschlossen sind. Daraus ergeben sich für einen VVP-Leser zwei weitere Fragen ‒ die eine betrifft das Ein- und Aussteigen, die andere den Weg zum Fahrzeug. |

     

    Die „Benzinklausel“ in der Privathaftpflichtversicherung

    Bei der „Benzinklausel“ handelt es sich um eine Ausschlussklausel innerhalb der Privathaftpflichtversicherung. Sie soll vermeiden, dass es zu einer Doppelversicherung aus Kfz- und Privathaftpflichtversicherung kommt. Der Gebrauch des Fahrzeugs ist nicht von der Privathaftpflichtversicherung umfasst.

     

    Ein- und Aussteigen ‒ Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht?

    Frage: Nimmt ein VN eine fremde Person mit und beschädigt diese Person beim Aussteigen ein danebenstehendes Fahrzeug, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers (VN) eintreten, und der Vertrag wird in der SF-Einstufung belastet. Hat der VN dann einen Regress-Anspruch gegenüber der Privathaftpflicht des fremden Mitfahrers?