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  • 06.06.2024 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

    Versicherer muss nach missglücktem Driftmanöver zahlen

    | Auch ein missglücktes Driftmanöver mit anschließendem Unfall entlässt den Vollkaskoversicherer nicht aus der Pflicht, an den Versicherungsnehmer (VN) einer Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Leistungen für den Unfall erbringen zu müssen. Diese Auffassung vertritt das LG Coburg. |