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  • 23.01.2025 · Nachricht · Krankenversicherung

    AG Chemnitz: DSGVO-Auskunftsanspruch kann nicht verjähren

    | Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO unterliegt keinen Verjährungsfristen und kann somit jederzeit geltend gemacht werden. Dies hat das AG Chemnitz im Bereich der privaten Krankenversicherung entschieden. |