06.10.2020 · Nachricht · Landwirtschaftbetriebs-Versicherung
Leistungskürzung nach Brand bei falscher Einlagerung von Heu
| Ein Landwirt verletzt seine Obliegenheiten aus einer Landwirtschaftbetriebs-Versicherung grob fahrlässig, wenn er seine Heustapel nicht so lagert, dass er jeden Punkt des Stapels kontrollieren kann. Das hat das OLG Braunschweig entschieden und die 20-prozentige Leistungskürzung des Versicherers als berechtigt angesehen. |
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