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  • · Fachbeitrag · Neuwertversicherung

    Vorschadeneinwand in der Neuwertversicherung: Wissenswertes zu Beratung und Schadenbegleitung

    von Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M., Kanzlei Michaelis Rechts- anwälte, Hamburg

    | Sachversicherer wenden immer öfter das Bestehen von Vorschäden in der Neuwertversicherung ein. VVP beleuchtet, was es bei Beratung und Schadenbegleitung zu beachten gilt. Sie erfahren, wann und in welcher Art ein Vorschadeneinwand durch den Versicherer begründet sein kann. |

    Die Neuwertversicherung ‒ und ihre Tücken

    In der Vergangenheit ist akademisch viel darüber gestritten worden, ob es in der Schadenversicherung gemäß §§ 74 ff. VVG ein ungeschriebenes Bereicherungsverbot des Versicherungsnehmers (VN) gibt. Wenngleich der BGH (Urteil vom 17.12.1997, Az. IV ZR 136/96) schon vor geraumer Zeit einen dahingehenden Grundsatz verworfen hat, lässt sich dennoch nicht gänzlich abstreiten, dass die Neuwertversicherung eine Ausnahme von dem in § 88 VVG abgebildeten Normalfall der Zeitwertversicherung darstellt. Denn bilanziell steht der VN bei der Entschädigung zum Neuwert besser, als er ohne den Schadensfall mit seiner abgenutzten Sache gestanden hätte.

     

    Diese Besserstellung lassen sich VN häufig einiges an Prämie kosten. In Sparten wie der Wohngebäudeversicherung ist die Neuwertversicherung gar schon lange der absolute Marktstandard. Dabei versteht es sich von selbst, dass die Schadenregulierung im Rahmen von Neuwertversicherungen ihre eigenen Tücken bereithält. Neben der allgegenwärtigen Kürzung wegen Unterversicherung gemäß § 75 VVG bereitet vor allem der Umgang mit einfachen und strengen Wiederherstellungsklauseln gemäß § 93 VVG den Rechtsanwendern Schwierigkeiten. Insbesondere bei streitigen Regulierungssachverhalten kann die Neuwertspitze mit ihren besonderen Fälligkeitsvoraussetzungen Probleme in der Rechtsdurchsetzung auslösen.