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  • 17.04.2023 · Nachricht · Versicherungsrecht

    Belehrungsfehler bei Ausübung des Widerspruchsrechts

    | Die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a. F. (hier: Fassung vom 13.07.2001) verstößt nach Ansicht des BGH gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben. |