· Nachricht · Abschreibung
Betriebliche Nutzungsdauer von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
| Nutzen Sie intelligente Wandladestationen für Elektrofahrzeuge (sog. Wallbox bzw. Wall Connector), dürfen Sie bei der Abschreibung von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren ausgehen. Dies wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen. |
Weiterführender Hinweis
- FinMin Thüringen, Verfügung vom 15.03.2021, Az. S 1551-65-25.11
Quelle: ID 47402038