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  • · Nachricht · Abschreibung

    Betriebliche Nutzungsdauer von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

    | Nutzen Sie intelligente Wandladestationen für Elektrofahrzeuge (sog. Wallbox bzw. Wall Connector), dürfen Sie bei der Abschreibung von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren ausgehen. Dies wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • FinMin Thüringen, Verfügung vom 15.03.2021, Az. S 1551-65-25.11
    Quelle: ID 47402038