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  • 17.10.2023 · Nachricht · Altersversorgung

    BFH: ZfA kann geleistete Zulagebeträge zurückfordern

    | Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kann rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrags unmittelbar vom Zulageempfänger zurückfordern (§ 37 Abs. 2 AO i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 EStG). Dies gilt auch nach der Einfügung des Abs. 3a in § 90 EStG ab dem 01.01.2018, so der BFH. |