· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Aufladen von Dienstwagen an privater Steckdose ‒ wie lassen sich die Stromkosten erstatten?
von StB Diplom-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Fragen. Eine Frage betrifft die Erstattung der Stromkosten, wenn der Dienstwagen an der privaten Steckdose aufgeladen wird. |
Frage: In der Ausgabe VVP 9/2021, Seite 13 wurde das Aufladen privater Pkw beschrieben. Wie ist es denn im umgekehrten Fall, wenn ein Dienstwagen, der nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird, an der privaten Steckdose aufgeladen wird. Können dann die Stromkosten erstattet werden?
Antwort: Die Thematik der privaten Aufladung von Dienstwagen (Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen) hat das BMF mit Schreiben vom 29.09.2020 (Az. IV C 5 ‒ S 2334/19/10009 :004, Abruf-Nr. 218087 ) geregelt.
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