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BMF: FAQ zur „Inflationsausgleichsprämie“ liegen vor
| Die Finanzverwaltung hat die FAQ zu der „Inflationsausgleichsprämie“ nach § 3 Nr. 11c EStG veröffentlicht. Im Saldo ist es so, dass für die Inflationsausgleichsprämie ähnliches gilt wie für die Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG und den Corona-Pflegebonus nach § 3 Nr. 11b EStG. Die Antworten aus den entsprechenden FAQ sind fast deckungsgleich. |
Weiterführende Hinweise
- BMF, FAQ zur Inflationsausgleichsprämie → Abruf-Nr. 232721
- Beitrag „Die neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich, VVP 12/2022, Seite 13 → Abruf-Nr. 48689136
Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 2 | ID 48850622