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BMF: Kostenübernahme für Corona-Tests ist kein Arbeitslohn
| In der letzten Aktualisierung der FAQ-Corona (Steuern) hat die Finanzverwaltung zur Übernahme der Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) Stellung genommen: Aus Vereinfachungsgründen ist von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Sprich: Übernehmen Sie die Kosten, ist das bei Ihren Mitarbeitern kein Arbeitslohn (FAQ, VI, 11.). |
Weiterführender Hinweis
- FAQ-Corona (Steuern), Stand 28.12.2020 → Abruf-Nr. 219827
Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 1 | ID 47065006