· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Die steuerlichen Spielregeln für die Überlassung von Jobrädern an Sie und Ihre Mitarbeiter
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de
| Die Überlassung eines Jobrads kommt immer mehr in Mode. Die Kosten sind gering, die Umsetzung ist einfach ‒ und die Gesundheit wird gefördert. Auch finanziell ist die Überlassung eines Jobrads attraktiv. VVP macht Sie mit den steuerlichen Regelungen vertraut und erläutert, wo die Vorteile für Ihre Mitarbeiter liegen und wie auch Sie steuerlich von einem Jobrad profitieren können. |
Jobrad aus Sicht des Betriebsinhabers
Möchten Sie Ihren Mitarbeitern ein Jobrad überlassen, sind Sie in der Ausgestaltung nahezu frei. Sie können entscheiden, ob und, wenn ja, wer ein Jobrad erhalten soll, in welchem Preissegment dieses liegen darf oder welche Zusatzleistungen Sie anbieten (z. B. Versicherungen, Service- und Wartungsverträge). Zudem können Sie bestimmen, ob Ihr Mitarbeiter Zuzahlungen zum Jobrad leisten muss, ob das reguläre Gehalt reduziert wird oder Ihr Mitarbeiter das Jobrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhält.
Behandlung in der Gewinnermittlung
Entscheiden sich Ihre Mitarbeiter für ein Jobrad und erwerben Sie dieses, so stellt das Jobrad Betriebsvermögen dar. Infolge dessen sind sämtliche durch das Jobrad veranlasste Kosten betrieblich veranlasst und als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Betriebsinhaber kann also neben den laufenden Kosten wie z. B. Versicherungen, Reparaturen, Inspektion, Wartungs- und Serviceleistungen auch die Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.
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