· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Kostenloses Aufladen privater E-Fahrzeuge als Incentive für Mitarbeiter nutzen
von StB Diplom-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Vergünstigungen. Für Betriebe ergeben sich so interessante Gestaltungen. Ein Instrument zur Mitarbeiterbindung ist die Möglichkeit, den Mitarbeitern das kostenlose Aufladen ihres privaten Elektrofahrzeugs oder -fahrrads im Vermittlerbetrieb anzubieten. VVP erläutert die steuerlichen Details. |
Kostenloses Stromaufladen im Betrieb des Arbeitgebers
Ermöglichen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern das kostenlose Aufladen privater Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, ist die Nutzung der Ladesäule und die damit zusammenhängende Stromlieferung steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass die Aufladung in Ihrem Betrieb erfolgt und Sie die Lademöglichkeit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren (§ 3 Nr. 46 EStG).
Die begünstigten Fahrzeugarten
Die Steuerbefreiung für das Aufladen (§ 3 Nr. 46 EStG) gilt für die kostenlose bzw. verbilligte Aufladung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen und von Elektrofahrrädern. Bei Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich kein Kfz sind, wird der Vorteil aus dem unentgeltlichen Laden im Betrieb bereits dem Grunde nach nicht als Arbeitslohn angesehen (BMF, Schreiben vom 29.09.2020, Az. IV C 5 ‒ S 2334/19/10009 :004, Rz. 10, Abruf-Nr. 218087).
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