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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Steuer- und sv-freie Kindergartenzuschüsse an Mitarbeiter ‒ das sind die aktuellen Spielregeln

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Kindergartenzuschüsse sind beliebte Arbeitgeberleistungen, die auch Vermittlerbetriebe zur Nettolohnoptimierung für die Mitarbeiter nutzen. Denn Kindergartenzuschüsse können nach § 3 Nr. 33 EStG lohnsteuerfrei sein und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 SvEV). VVP erläutert Ihnen nachfolgend die aktuellen Spielregeln. |

    Steuerfreie Kindergartenzuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG

    Nach § 3 Nr. 33 EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei. Um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    Diese Aufwendungen sind begünstigt

    Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf Aufwendungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern eines Mitarbeiters in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschl. der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.