26.02.2021 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Verbilligte Wohnraumüberlassung ist nun auch beitragsfrei
| Immer wieder kommt es vor, dass gerade aufgrund der Wohnungsnot in Ballungsräumen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Wohnraum zur Verfügung stellen. Seit 01.01.2020 kann die verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer lohnsteuerfrei sein. Seit 01.01.2021 ist sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. § 2 Abs. 4 S. 1 SvEV wurde entsprechend angepasst. |
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