· Fachbeitrag · Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitnehmer-Sparzulage lukrativer denn je ‒ das sind die Spielregeln für 2024
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Bislang profitieren von der Arbeitnehmer-Sparzulage vorwiegend Arbeitnehmer mit geringem Einkommen. Doch das hat sich ab 2024 geändert. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde die Einkommensgrenze für die Zulage kräftig angehoben, sodass auch Arbeitnehmer mit einem mittleren Einkommen die staatliche Förderung nutzen können. VVP zeigt, wie Arbeitnehmer profitieren und beleuchtet darüber hinaus, wie Arbeitgeber zusätzlich unterstützen können. |
Das ist die Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten auf Basis des 5. VermBG. Sie ist eine Subvention für vermögenswirksame Leistungen. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Einzahler ist also der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer. Das eingezahlte Geld erhält nach Ablauf der Vertragszeit jedoch der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber. Auch vermögenswirksam angelegter Arbeitslohn ist eine vermögenswirksame Leistung.
Dabei wird die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht vom Arbeitgeber gewährt. Vielmehr hat der Arbeitnehmer mit seiner Einkommensteuererklärung ganz oben auf dem Mantelbogen beim Finanzamt einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zu stellen. Erfüllt der Arbeitnehmer die Voraussetzungen, setzt das Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage fest. Diese beträgt je Steuerpflichtiger
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