· Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
BAV bei geringfügig Beschäftigten ‒ diese Gestaltungen sind möglich und sinnvoll
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Geringfügig entlohnte Beschäftigte oder Minijobber können aufgrund des geringen Einkommens kaum private Eigenvorsorge fürs Alter betreiben. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind minimal. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Gestaltungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Minijobs möglich und sinnvoll sind. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten. |
Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
Der Arbeitgeber kann auch einem Minijobber eine betriebliche Versorgungszusage erteilen. Dabei sind Besonderheiten bei den Durchführungswegen zu beachten.
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG)
Versorgungen über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4, 4c und 4e EStG abzugsfähig. Das gilt unabhängig von der Höhe der Versorgung (BMF, Schreiben vom 03.11.2004, Az. IV B 2 ‒ S 2176 - 13/04, Abruf-Nr. 050723).
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