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  • 15.02.2023 · Nachricht · Betriebliche Krankenversicherung

    Jährliche Vorauszahlung bei Gruppenkrankenversicherung

    | Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppenkrankenversicherung, handelt es sich um Sachlohn. Mit der jährlichen Vorauszahlung der Beiträge ist den Arbeitnehmern aber der Sachbezug „Versicherungsschutz“ bei wirtschaftlicher Betrachtung noch nicht zugeflossen. Hinzu kommen muss das Fortbestehen des Dienstverhältnisses. Daher ist für die Bewertung der Sachbezüge der monatlich zugeflossene geldwerte Vorteil maßgeblich, so das FG Baden-Württemberg. |