· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Bewirtungen ab 2023: Neue Grundsätze für den steuerlichen Abzug kennen und einhalten
von StB Dipl.-Fw. Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Damit Sie Bewirtungskosten (als Betriebsausgaben) von der Steuer absetzen können, müssen Sie (bzw. der Bewirtungsbeleg) seit dem 01.01.2023 neue Anforderungen erfüllen. VVP erläutert die Details, damit der Betriebsausgabenabzug auch 2023 gelingt. |
Belege über Bewirtungsleistungen
Als Steuerzahler können Sie Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen, wenn Sie dafür einen geeigneten Nachweis erbringen. Dabei müssen die Teilnehmer der Bewirtung und der Anlass klar ersichtlich sein. Als Betriebsausgaben anerkannt werden 70 Prozent des Rechnungsbetrags.
Für ab dem 01.01.2023 erstellte Belege über Bewirtungsleistungen gelten folgende Regeln (BMF, Schreiben vom 30.06.2021, Az. IV C 6 ‒ S 2145/19/10003 :003, Abruf-Nr. 223336):
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