· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Die Home-Office-Pauschale für Inhaber von Vermittlerbüros: So sparen Sie ab 2023 Steuern
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Als Inhaber verbringen Sie die meiste Zeit in Ihrem Vermittlerbetrieb (außerhalb Ihrer Wohnung). Deshalb können Sie in den meisten Fällen ab 2023 auch kein häusliches Arbeitszimmer mehr geltend machen. Wenigstens gibt es noch die Home-Office-Pauschale. Und die ist ab dem Jahr 2023 noch einmal lukrativer geworden. VVP erläutert Ihnen die Neuerungen anhand diverser praktischer Anwendungsbeispiele. |
Die bis 2022 geltende Home-Office-Pauschale
Infolge der Corona-Pandemie ist für die Jahre 2020 bis 2022 in § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG für Versicherungsvermittler eine Home-Office-Pauschale eingeführt worden. Die Pauschale betrug fünf Euro täglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Sie war immer dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Sie an einem Tag sämtliche betrieblichen oder beruflichen Tätigkeiten im Home-Office erbracht haben. Ein zeitlicher Mindestumfang war nicht vorgesehen. An Tagen, an denen Sie sowohl im Home-Office gearbeitet als auch die erste Tätigkeitsstätte (Ihr Betrieb) oder eine auswärtige Tätigkeit (z. B. Kundenbesuch) aufgesucht haben, konnten Sie die Pauschale nicht absetzen.
Die modifizierte Home-Office-Pauschale ab 2023
Weil der Gesetzgeber erkannt hat, dass das Arbeiten in der privaten Wohnung für viele Vermittler mittlerweile unerlässlich geworden ist, hat er die Home-Office-Pauschale im Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) mit dem neuen § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG nicht nur verlängert, sondern auch modifiziert und verbessert.
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