14.08.2023 · Nachricht · Betriebsausgaben
FG Münster: Studienkosten der Kinder keine Betriebsausgaben
| Die Studienkosten von Kindern, die voraussichtlich das Familienunternehmen übernehmen werden, können nicht als Betriebsausgaben im elterlichen Betrieb abgezogen werden, so das FG Münster im Fall einer Chirurgin (FG Münster, Urteil vom 25.05.2023, Az. 5 K 3577/20 E, Abruf-Nr. 236341). Die Chirurgin hat aber Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Sie trägt das Az. VIII B 63/23. |
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