03.02.2022 · Nachricht · Betriebsveranstaltung
BVerfG muss klären: Ist auf die Anwesenden abzustellen?
| Absagen von Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen steuerrechtlich zulasten der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer. So hat es der BFH im Fall einer Weihnachtsfeier entschieden. Das Unternehmen hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die BFH-Entscheidung eingelegt. |
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