· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Steuerliche Regeln rund um Betriebsveranstaltungen kennen und Steuerfallen vermeiden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Belegschaft motivieren, das Kennenlernen übergreifend ermöglichen, zum Jahresende für die Mitarbeit danken ‒ das alles sind Gründe, warum Sie in Ihrem Vermittlerbetrieb Betriebsveranstaltungen durchführen. Umso besser, dass das Finanzamt diese auch noch steuerlich fördert. Die Regeln in Sachen Betriebsausgabenabzug muss man aber kennen, sonst kann es schnell mal teuer werden. VVP zeigt, was es zu beachten gilt. |
Die steuerliche Definition von Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen Begleitpersonen anlässlich von solchen Veranstaltungen gehören zum Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG).
Zu den Betriebsveranstaltungen gehören typischerweise Betriebsausflüge, Jubiläums-, Sommer- und Weihnachtsfeiern. Wer die Veranstaltung organisiert, ist unerheblich.
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