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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    GmbH-Gesellschafter nutzt E-Dienstwagen: Ein Musterfall erläutert die steuerlichen Folgen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Der Vermittlerbetrieb wird als GmbH geführt, und der Gesellschafter nutzt einen E-Dienstwagen der GmbH auch privat ‒ das ist in der Praxis keine Seltenheit mehr. Die steuerlichen Folgen? Die sind ganz davon abhängig, ob der Privatnutzung ein Miet- oder Arbeitsvertrag zugrunde liegt oder ob die Nutzung vertraglich nicht gestattet ist und eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt. VVP spielt alle drei „Privatnutzungsmodelle“ für Sie durch und zeigt, welches Modell in Sachen Gesamtsteuerbelastung am günstigen für GmbH und Gesellschafter ausfällt. |

    Der Musterfall: GmbH-Gesellschafter nutzt E-Dienstwagen

    Eine Vermittler-GmbH erwirbt einen E-Dienstwagen für 36.000 Euro. Der Bruttolistenpreis (BLP) im Zeitpunkt der Erstzulassung beläuft sich auf 40.000 Euro. Sämtliche mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehende Ausgaben werden auf Ebene der GmbH als Betriebsausgabe erfasst. Das sind monatlich 500 Euro AfA sowie laufende Kosten für Strom, Versicherung und Steuern von etwa 150 Euro (Summe: 650 Euro).

     

    Ein Gesellschafter der Vermittler-GmbH (Grenzsteuersatz = 42 Prozent) nutzt den E-Dienstwagen auch für private Zwecke. Er fährt pro Monat mit dem Fahrzeug etwa 1.000 km privat und an 20 Tagen zum fünf Kilometer entfernten Büro im Vermittlerbetrieb. Würde der Gesellschafter ein vergleichbares Fahrzeug mieten, beliefe sich die monatliche Miete bei 1.200 Freikilometern zzgl. Ladestrom auf etwa 600 Euro.