· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Elektro-Pkw: BMF äußert sich zur Besteuerung beim Verkauf der „THG-Quote“
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
| Halter von Elektro-Pkw können seit diesem Jahr am Handel mit Zertifikaten für Treibhausgasminderungs-Quoten („THG-Quote“) teilnehmen und dadurch Prämien erhalten. Das BMF hat sich am 16.05.2022 zur Steuerpflicht dieser Prämien geäußert. VVP bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
Zertifikat für Privat-Pkw
Entscheidend für die Steuerpflicht ist, ob das Fahrzeug dem Privat- oder Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Prämien aus dem Verkauf der THG-Quote für Privat-Pkw unterliegen nicht der Einkommensteuer, so das BMF. Es geht aus Zweckmäßigkeitsgründen davon aus, dass die Prämie für private Fahrzeuge keiner Einkunftsart zugeordnet werden kann.
Zertifikat für Betriebs-Pkw
Prämien, die für vollelektrische Fahrzeuge eines Betriebsvermögens gezahlt werden, sind dagegen Betriebseinnahmen und unterliegen damit als Teil des Gewinns der Einkommensteuer. Dies gilt unabhängig davon, wie das Verhältnis betriebliche ‒ private Nutzung des Pkw ist. Die Prämie für den Verkauf der THG-Quote ist auch bei Elektro-Pkw voll zu versteuern, die zu weniger als 50 Prozent für betriebliche Zwecke genutzt werden, aber dem Betriebsvermögen als „gewillkürtes“ Betriebsvermögen zugeordnet sind.
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