· Fachbeitrag · Elektromobilität/Dienstwagen
So gelingt der Nachweis für ein extern aufladbares begünstigtes Hybrid-Elektrofahrzeug
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge sind bei Vielfahrern beliebt, weil sie privilegiert sind: Sei es bei der Dienstwagenüberlassung in Form des halbierten Bruttolistenpreises zur Ermittlung des Sachbezugs und die Möglichkeit des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer pauschalen Auslagenersatz für selbst getragene Stromkosten zu zahlen, oder aber bei der nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfreien Lademöglichkeit für eigene extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber. Aber welche Fahrzeuge sind begünstigt und welche Nachweise sind zu führen? |
So ist ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug definiert
Damit die vielen Begünstigungen überhaupt erst Anwendung finden, muss es sich zunächst um ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug handeln. Das bedeutet, dass das Fahrzeug über einen Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von
- Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und
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