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  • · Fachbeitrag · Energieerzeugung

    Neues vom BMF zur Behandlung steuerfreier PV-Anlagen auf dem Vermittlerbetrieb

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Mit § 3 Nr. 72 EStG wurde rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Steuerbefreiung eingeführt, die nahezu alle PV-Anlagen betrifft. Davon profitieren auch Sie als Versicherungsvermittler, wenn Sie auf dem Vermittlerbetrieb eine PV-Anlage betreiben. Jüngst hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 72 EStG veröffentlicht, aus dem sich interessante Aspekte für Sie ergeben. Denn die konkrete Anwendung der Steuerbefreiung hängt für Sie davon ab, ob zwei gesonderte oder ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegen. VVP bringt Sie nachfolgend auf den aktuellen Stand. |

    Ab dem 01.01.2022 steuerfreie PV-Anlagen

    Damit die auf dem Vermittlerbetrieb installierte PV-Anlage unter die in § 3 Nr. 72 EStG verankerte Steuerbefreiung fällt, müssen Sie zunächst einen Grenzwert in kWp einhalten. Denn die PV-Anlage ist nur dann steuerfrei, wenn sich in dem Gebäude, auf dem die PV-Anlage installiert wurde,

    • ausschließlich der Vermittlerbetrieb befindet und die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage lt. Marktstammdatenregister (MaStR) maximal 30 kWp beträgt oder