12.03.2021 · Nachricht · Familienverträge
Ehegatten-Arbeitsvertrag: Stundenzettel sind kein Muss
| Die Tatsache, dass in einem Ehegatten-Arbeitsvertrag nur die Anzahl der Monats-Stunden, aber keine konkrete Dienstzeit vereinbart ist, führt nicht dazu, dass das Finanzamt dem Arbeitsverhältnis die steuerliche Anerkennung verweigern darf. Es darf die Anerkennung auch nicht an die Bedingung knüpfen, dass man in einem solchen Fall Stundenzettel führen müsse. Das hat der BFH entschieden und damit der Vorinstanz – dem FG Rheinland-Pfalz – widersprochen. |
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