28.03.2023 · Nachricht · Geschenke/Sachzuwendungen
Aufteilung der Kosten für Business-Seats – Frage zum Werbeanteil
| Ein Leser fragt: Weist der Arbeitgeber nach, dass bei VIP-Logen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gesamtleistungen auch Werbeleistungen erbracht werden, kann für die Aufteilung des Gesamtbetrags der 40:30:30-Aufteilungsmaßstab für Werbung, Bewirtung und Geschenke angewendet werden. Wie hoch muss der Werbeanteil bei Business-Seats sein, damit die 40:30:30-Aufteilung angewandt werden kann? Steuerberaterin Susanne Weber von der WTS beantwortet die Frage nachfolgend. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig