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  • 28.03.2023 · Nachricht · Geschenke/Sachzuwendungen

    Aufteilung der Kosten für Business-Seats – Frage zum Werbeanteil

    | Ein Leser fragt: Weist der Arbeitgeber nach, dass bei VIP-Logen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gesamtleistungen auch Werbeleistungen erbracht werden, kann für die Aufteilung des Gesamtbetrags der 40:30:30-Aufteilungsmaßstab für Werbung, Bewirtung und Geschenke angewendet werden. Wie hoch muss der Werbeanteil bei Business-Seats sein, damit die 40:30:30-Aufteilung angewandt werden kann? Steuerberaterin Susanne Weber von der WTS beantwortet die Frage nachfolgend. |